Warnung vor vermeintlichen Anrufen des Versorgungswerkes

Derzeit erhalten Mitglieder der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt Telefonanrufe deren Ziel offenbar ist, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Wir bitten Sie um erhöhte Vorsicht. Falls Sie einen solchen Anruf erhalten, melden Sie uns dies bitte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

2025-07-01T11:32:36+02:001. Juli 2025|

Störung der Telefonanlage im Mitglieder- und Renten-Service

Leider haben wir momentan eine Störung unserer Telefonanlage im Mitglieder- und Rentenservice. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, uns telefonisch zu erreichen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

2025-06-30T15:25:33+02:0030. Juni 2025|

Mit uns sind Sie gut versorgt!

Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?

Keine Wartezeiten
Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt kennt keine Wartezeiten. Was heißt das? Bereits mit Ihrer ersten Zahlung erwerben Sie sämtliche Leistungsansprüche. Dies kann insbesondere beim Berufsunfähigkeitsschutz von entscheidender Bedeutung sein.

Keine Hinzuverdienstgrenze
Zudem gibt es für Sie, die Mitglieder der Ärzteversorgung, keine Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise keine Anrechnung von Einkommen. Beziehen Sie eine (vorgezogene) Altersrente, können Sie weiterhin unbegrenzt Einkünfte erzielen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.

Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 55. Lebensjahr
Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet das Versorgungswerk vollständigen Berufsschutz. Das betroffene Mitglied kann somit nicht auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen werden. Und der Berufsunfähigkeitsschutz der Ärzteversorgung bietet einen weiteren Vorteil: Bei Berechnung Ihrer Leistungshöhe wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren derzeitigen Beitrag bis zum 55. Lebensjahr in gleicher Höhe weitergezahlt hätten.

Kinderzuschuss
Berufsunfähigkeits- sowie Altersrentnerinnen und -rentner können zusätzlich zu ihrer Rente einen Kinderzuschuss erhalten. Dieser beträgt für Berufsunfähigkeitsrentnerinnen und -rentner 10,00 % und für Altersrentnerinnen und -rentner 5,00 %.

Keine Anrechnung von Einkommen
Auch auf die Hinterbliebenenrente werden weitere Einkommen nicht angerechnet. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Bezug einer eigenen Rente von einem Versorgungswerk und/oder aus einer Witwen- oder Witwerrente.

60 % Witwen- beziehungsweise Witwerrente
Mit einer Höhe von 60,00 % der Bezugsrente ist die Witwen- und Witwerrente der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt vergleichsweise hoch.

Sterbegeld
Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld.

2025-05-28T13:08:08+02:0028. Mai 2025|

Information zum GRV-Befreiungsverfahren

Im Rahmen der Digitalisierung des Befreiungsverfahrens von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es eine Verzögerung.
Zum Jahreswechsel 2025 war vorgesehen, dass die DRV Antragsergebnisse elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt. Dieses digitale Verfahren verzögert sich auf unbestimmte Zeit.

Für Sie ändert sich vorerst nichts: Weiterhin müssen Sie das Ergebnis eines Antrags auf Befreiung selbst und in Papierform an Ihren Arbeitgeber rückmelden.

Was ist der Hintergrund des Antrags auf Befreiung?
Mitglieder des Versorgungswerks, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV befreien lassen.

Wie ist das gegenwärtige Verfahren?
• Sie müssen online über das Antragstellerportal einen Antrag auf Befreiung bei uns stellen.
• Ihr Antrag wird von uns bearbeitet und anschließend elektronisch an die DRV weitergeleitet.
• Die DRV teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
• Das Ergebnis übermitteln Sie in Papierform an Ihren Arbeitgeber.
Wichtig: Der Antrag auf Befreiung muss bei jedem Arbeitgeberwechsel neu gestellt werden.

Weitere Informationen zum Befreiungsantrag finden Sie hier.

2025-01-14T13:12:17+01:0014. Januar 2025|

Freiwillige Zuzahlung 2024

Möchten Sie für das Jahr 2024 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Konto der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt eingegangen sind. Nur dann können sie für das Jahr 2024 berücksichtigt und bescheinigt werden. Wenn Sie die Beitragszahlung selbst vornehmen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Überweisung.

 

Bis zum 23. Dezember 2024 sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern für Sie da. Am 27. und 30. Dezember 2024 ist die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt wegen der Feiertage geschlossen.

 

2024-12-18T10:14:53+01:0018. Dezember 2024|

Warnung vor erneuten vermeintlichen Anrufen des Versorgungswerkes

Derzeit erhalten Mitglieder der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt Telefonanrufe deren Ziel offenbar ist, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Versicherungsprodukte zu verkaufen sowie Personendaten zu sammeln.

Die Anrufer kündigen einen zweiten Anruf mit einer bestimmten Telefonnummer an und behaupten, dass Sie vorab die private Anschrift sowie Telefonnummer benötigen.

Wir bitten Sie um erhöhte Vorsicht. Falls Sie einen solchen Anruf erhalten, melden Sie uns dies bitte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

2024-05-24T14:36:51+02:0024. Mai 2024|

Höhere Zinsen = höhere Nettorendite?

Die Zinsen an den Kapitalmärkten sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Warum war die Nettorendite der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 mit -1,13 % sogar leicht negativ?

Viele Zentralbanken weltweit haben zur Bekämpfung der Inflation die Leitzinsen erhöht und die Geldmenge verknappt. Banken bieten ihren Kunden erstmals seit Jahren wieder steigende Erträge auf Tages- und Festgeld an. Unternehmens- und Staatsanleihen rentieren wieder positiv.

Warum ist die Nettorendite der Ärzteversorgung nicht gleichermaßen gestiegen?

Steigende Zinsen an den Kapitalmärkten haben verschiedene Effekte. Einerseits können zwar neue festverzinsliche Wertpapiere mit besserer Verzinsung erworben werden. Andererseits wirkt das Zinsniveau aber auch auf die bestehenden Anlagen aller Anlageklassen – und das überwiegend renditemindernd. Bestehende Rentenpapiere sind im Vergleich weniger attraktiv und verlieren an Wert. Auch gehen steigende Zinsen oftmals mit sinkenden Aktienkursen einher, weil die höheren Risiken des Aktienmarktes im Vergleich zu festverzinslichen Anlagen weniger attraktiv erscheinen. Das höhere Zinsniveau belastet grundsätzlich auch die Immobilienpreise, weil der Kauf von Häusern und Wohnungen insgesamt teurer wird.

Für institutionelle Investoren befindet sich der Kapitalmarkt derzeit somit in einer Übergangsphase: Die Bewertungsrückgänge auf bestehende Investments treten sofort ein – die positiven Effekte des Zinsanstieges machen sich allerdings erst nach und nach bemerkbar. So wird schrittweise in neue Unternehmens- und Staatsanleihen mit höheren Renditen investiert und in Immobilien wird zu besseren Konditionen angelegt. Bei einer weiterhin stabilen Entwicklung der Wirtschaft und an den Finanzmärkten erwarten wir daher in den kommenden Jahren gute Chancen für eine steigende Nettorendite. Das Portfolio der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist dafür gut aufgestellt!

2024-02-02T14:20:13+01:002. Februar 2024|
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