Unsere Aufgabe

Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.

Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Übertragung der Versorgungsabgabe

Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für

  • Rehabilitationsmaßnahmen

gewährt werden.

Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist § 5a Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA).