Arbeitgeber­meldeverfahren

Elektronische Meldung der Beitragsdaten
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet für angestellte Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, Daten zur monatlichen Beitragszahlung elektronisch zu melden (§ 28 a Absatz 10 und 11 SGB IV). Das elektronische Arbeitgebermeldeverfahren bietet eine korrekte Zuordnung der Rentenversicherungsbeiträge. Änderungsmitteilungen erreichen die Versorgungswerke zeitnah.

Annahmestelle der Daten
Melde- bzw. Annahmestelle der Daten für die berufsständischen Versorgungswerke ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH). Die DASBV leitet die Daten an die berufsständischen Versorgungswerke weiter. Einzelheiten zur Beitragserhebung finden Sie unter www.dasbv.de.

Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf den Service-Seiten.