Hinterbliebenenrente

Witwen-/Witwerrente
Die Witwen- und Witwerrente beträgt 60,00 % der dem Mitglied zum Zeitpunkt des Todes zustehenden Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Waisenrente
Die Waisenrente beträgt für jede Halbwaise 10,00 % und für jede Vollwaise 20,00 % der dem Mitglied zum Zeitpunkt des Todes zustehenden Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Es gelten als Kinder

  • die ehelichen Kinder
  • die für ehelich erklärten Kinder
  • die an Kindes Statt angenommenen Kinder
  • die nichtehelichen Kinder des Verstorbenen, wenn dessen Unterhaltspflicht festgestellt ist

Die Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Über diesen Zeitpunkt hinaus ist eine Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich, sofern sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder es bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, solange dieser Zustand andauert.

Den Rentenantrag und weitere Informationen finden Sie hier.