Angestellte Ärztinnen und Ärzte

Willkommen in der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt

Mitgliedschaft
Als Mitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sind Sie Mitglied der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt.

Befreiung von der Versicherungspflicht
Sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt befreien lassen. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier.

Beiträge
Sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,60 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 1.385,70 € monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Überleitung
Haben Sie weniger als 97 Monate zu einer anderen Ärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.