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Informationen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Die Bundesregierung hat zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale unter anderem für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,00 € beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt auf seiner Internetseite, dass Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke keinen Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale haben.

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2024-01-23T12:14:48+01:0026. Juli 2023|

Hinweis: Beratungsangebote des Instituts für Wirtschafts- und Finanzanalytik

Das private Unternehmen Institut für Wirtschafts- und Finanzanalytik (IWF) verschickt derzeit Schreiben mit der Überschrift: „Ärzteversorgungswerk – Ihre Rente wird gekürzt bis 40,1 %“.
Für die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt trifft dies nicht zu, sie kürzt ihre Leistungen nicht.

Wenn sie Fragen zu Ihrer Rente haben, kontaktieren Sie uns gern!

2024-01-23T12:21:06+01:0010. Juni 2022|

Aktuelle Leistungsanpassungen 2020

Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.

Dabei hat die Sicherheit der Altersvorsorge unserer Mitglieder oberste Priorität. Gemäß § 43 Abs. 3 der Alterssicherungsordnung ist die Verwendung von Überschüssen klar geregelt, sodass diese nach Aufstellung der versicherungsmathematischen Bilanz zunächst der Rücklage zuzuführen sind. Eine ausreichend dotierte Rücklage sichert das Versorgungswerk bei schwankenden Jahresergebnissen ab. Verbleibt hiernach noch ein Überschuss so kann er für Leistungsanpassungen verwendet werden. Vor dem Hintergrund der niedrigen Anlagezinsen und des herausfordernden Kapitalmarktumfelds wurde der Überschuss des Jahres 2018 zur Stärkung der Rücklage bzw. der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks verwendet. Damit ist das Versorgungswerk durch die Stärkung der zugesagten Leistungen langfristig gut aufgestellt.

2022-11-02T15:19:55+01:0023. Januar 2020|

Dr. Walter Kudernatsch wieder im ABV-Vorstand

Am 26. November 2016 haben die Delegierten der bundesweit 89 berufsständischen Versorgungseinrichtungen den Vorstand der ABV neu gewählt.

Die ABV ist die Spitzenorganisation der Versorgungswerke der Freien Berufe. Rechtsanwalt Hartmut Kilger wurde in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Ebenfalls wiedergewählt in den 16köpfigen Vorstand wurde Dr. Walter Kudernatsch, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt. Dr. Kudernatsch gehört dem ABV-Vorstand seit 1996 an.

2022-10-20T09:07:28+02:0030. November 2016|
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