Die aktuellen Themen in der Übersicht
Möchten Sie für das Jahr 2025 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2025 auf dem Konto der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt eingegangen sind.
Ab sofort steht Ihnen unter "Zahlen und Fakten" der Kurzbericht "Geschäftsjahr kompakt 2023" zur Verfügung.
3,74 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2025. Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2025 um 1,50 % erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.
Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?
Ziel der Kapitalanlage der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist es, langfristig eine Rendite über dem Rechnungszins zu erwirtschaften und zusätzliche Leistungserhöhungen zu ermöglichen.
Kommt die Rente, kommen neue Bestimmungen zur Besteuerung auf Sie zu – mit unterschiedlichen Freibeträgen und Bemessungsgrenzen. Diese Grundlagen sollten Sie über Steuern und Rente kennen.




