Kilger zu den Grundrentenplänen der Koalition und der Kritik der Deutschen Rentenversicherung

Zu dem Koalitionsentwurf für eine Grundrente und der an ihm durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geübten Kritik erklärt der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), RA Hartmut Kilger:

Die Kritik der Rentenversicherung an den Grundrentenplänen der Koalition ist alarmierend. Der vorgelegte Gesetzentwurf verbindet einen extremen Verwaltungsaufwand mit völlig unrealistischen Zeitvorstellungen. Aus diesem Grund unterstützt der Dachverband der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland, die ABV, den Apell der Deutschen Rentenversicherung Bund an die Politik, das Projekt einer Grundrente grundlegend zu überdenken.

Der Entwurf ist zudem Folge des Versuchs, zwei grundsätzlich unterschiedliche Sicherungssysteme mit gänzlich verschiedenen Funktionsprinzipien zu verschränken: die Sozialhilfe und die Sozialversicherung. Neben dem Aufbau paralleler Verwaltungsstrukturen droht dies die Rentenversicherung in ihrem Kern zu beschädigen. Er teile, so Kilger, die Besorgnis namenhafter Verfassungs- und Sozialjuristen wie der Professoren Jürgen Papier und Franz Ruland. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der ehemalige Vorsitzende des Sozialbeirates der Bundesregierung sehen durch die Einführung einer Grundrente das bewährte Äquivalenzprinzip und damit die Systemgerechtigkeit der Rentenversicherung verletzt. Die Folge wären neue, gravierende Gerechtigkeitsverstöße und eine deutliche Schwächung des vom Grundgesetz garantierten Eigentums an Rentenansprüchen.

Unabhängig davon sei unverständlich, dass die Finanzierung der Grundrente für das Alter durch eine Steuer sichergestellt werden solle, die auf das Altersvorsorgevermögen der Bürger zugreife. Die ABV halte es, betonte Kilger, ausdrücklich für richtig, wenn gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Steueraufkommen auch der Versorgungswerks-Mitglieder finanziert werden. Die Umwidmung der ursprünglich als Lenkungssteuer konzipierten Finanz-Transaktionsaktions-Steuer zur Einnahmenerzielung sei jedoch der falsche Weg.

Quelle: ABV