Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 sind Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich auf elektronischem Wege zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Papiervordrucke der Deutschen Rentenversicherung dann nicht mehr zulässig sind. Weitere Informationen und den Zugang zum Antragsportal finden Sie hier.