Achtung: Energiepreispauschale möglicherweise auch ohne Auszahlung besteuert – Steuerbescheid prüfen

Wir haben erste Hinweise darauf, dass die Energiepreispauschale in einzelnen Fällen besteuert wurde, obwohl sie nicht gezahlt wurde. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerbescheid mit Ihrem Steuerberater dahingehend zu prüfen.