Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für
gewährt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist § 5a Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA).